Artikel 2 – DAS RECHT AUF GLEICHHEIT
Alle Kinder haben die gleichen Rechte, egal wer sie sind, wo sie leben, woher sie kommen, welche Hautfarbe sie haben, was ihre Eltern machen, welche Sprache sie sprechen, welche Religion sie haben, ob sie Junge oder Mädchen sind, in welcher Kultur sie leben, ob sie eine Behinderung haben, ob sie reich oder arm sind. Keinem Kind darf irgendeines der beschlossenen Rechte weggenommen werden.
